Nukleare Planung in der Nato

Kernwaffen werden im Nordatlantikvertrag, dem Gründungsdokument der NATO, nicht erwähnt. Eine Nutzung von Nuklearwaffen zur Bündnisverteidigung wird im jeweiligen Strategischen Konzept der NATO festgelegt. Diese Konzepte sind politische Dokumente, die in der Vergangenheit etwa alle zehn Jahre von den Mitgliedsstaaten neu verfasst wurden. Darüber hinaus beschreiben Erklärungen der NATO-Gipfeltreffen Veränderungen in der Ausrichtung. Der NATO-Generalsekretär hat im Februar 2021 vorgeschlagen, ein neues Strategisches Konzept auf dem Gipfeltreffen 2022 zu beschließen.

Aktuell schätzt die NATO die Wahrscheinlichkeit eines Kernwaffeneinsatzes als sehr gering ein. Zur Abschreckung setzt die NATO auf die strategischen Waffen der USA, Großbritanniens und Frankreich, sowie auch auf die in anderen NATO-Ländern stationierten sogenannten nicht-strategischen Waffen – etwa die Bomben in Deutschland.

Kurz nach der ersten Stationierung von Kernwaffen in Europa forderten NATO-Staaten ein Mitspracherecht bei den Planungen von Nuklearwaffeneinsätzen. Daraus entstand die Nukleare Planungsgruppe (NPG), in der die Grundsätze der Kernwaffenpolitik der NATO diskutiert und überprüft werden. Bis auf Frankreich nehmen alle NATO-Mitglieder an den Beratungen teil, üblicherweise auf Ebene der Verteidigungsminister*innen. Bis 2007 wurden Ergebnisse der Treffen der NPG in abschließenden Dokumenten veröffentlicht. Seitdem wird darüber offiziell nicht mehr berichtet. Die High Level Group und die NPG Staff Group sind darüber hinaus Gremien, in denen auf niedrigerer Ebene die Treffen vorbereitet werden.

Nukleare Teilhabe in der NATO. Alle NATO-Mitglieder (ausgenommen Frankreich) nehmen an den Treffen der Nuklearen Planungsgruppe teil.

Seit 1991 sind die Strategischen Konzepte der NATO öffentliche Dokumente. Sie werden immer durch geheime Dokumente ergänzt, die die militärische Umsetzung der politischen Ziele erläutern. Diese Dokumente werden im NATO-Militärausschuss verabschiedet. Das neueste Dokument dieser Art (vermutliche Dokumentennummer: MC 400/4) wurde 2019 als neue “Militärstrategie” beschlossen. Eine solche Militärstrategie hatte die NATO seit über fünf Jahrzehnten nicht mehr.

Einige weitere Fragen zur nuklearen Planung sind in der folgenden FAQ Liste zusammengestellt. Die Fragen stammen alle aus kleinen und großen Anfragen im Deutschen Bundestag, und den jeweiligen Antworten der Bundesregierung:

Haben NATO-Staaten, die ausschließlich an der politischen nuklearen Teilhabe beteiligen, keine Mitsprache in Nuklearfragen der NATO?
“Die Bundesregierung nimmt die Fragestellung zur Kenntnis. Darin enthaltene Aussagen oder Darstellungen bestätigt die Bundesregierung aber ausdrücklich nicht.
Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgängerinnen gebunden ist.
Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen.”

Antwort aus: Plenarprotokoll Bundestag, 19/165, Sitzung vom 17.06.2020
Haben NATO-Staaten, die aus der technischen nuklearen Teilhabe ausgeschieden sind, weniger Möglichkeiten als vorher, über die Teilnahme an Beratungen des Bündnisses über die nukleare Doktrin der NATO Einfluss auf diese zu nehmen?
“Die Bundesregierung nimmt die Fragestellung zur Kenntnis. Darin enthaltene Aussagen oder Darstellungen bestätigt die Bundesregierung aber ausdrücklich nicht.
Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgängerinnen gebunden ist.
Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen.”

Antwort aus: Plenarprotokoll Bundestag, 19/165, Sitzung vom 17.06.2020
Welche NATO-Gremien werden zu den nuklearen Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten unterrichtet?
“Eine Information der NATO-Bündnispartner zu nuklearen Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten erfolgt üblicherweise in der Nuklearen Planungsgruppe, NPG, und den ihr zuarbeitenden Gremien der NATO.”

Antwort aus: Plenarprotokoll Bundestag, 18/45, Sitzung vom 02.07.2014
Welche Unterrichtungen hat es in Bezug auf die in Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen gegeben?
“Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Gründen des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt werden.”

Antwort aus: Plenarprotokoll Bundestag, 18/45, Sitzung vom 02.07.2014
Was waren die Inhalte der Unterrichtungen zu den nuklearen Entwicklungen in den NATO-Nuklearwaffenstaaten?
“Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Gründen des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt werden.”

Antwort aus: Plenarprotokoll Bundestag, 18/45, Sitzung vom 02.07.2014
Was passiert bei den Treffen der Nuklearen Planungsgruppe?
Das ist weitestgehend unbekannt. Beispielhaft hier die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage nach der Rolle des damaligen Verteidigungsminister Peter Struck in der Nuklearen Planungsgruppe:
“Der damalige Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, hat die Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe am 9. Juni 2005 intensiv vorbereitet und hierzu auch vorbereitende Gespräche geführt. Die Sitzungen dieses Gremiums der NATO – wie auch der anderen Gremien in diesem Zusammenhang – unterliegen der Geheimhaltung. Deshalb können zu den dort gemachten Äußerungen von Dr. Peter Struck und der anderen Verteidigungsminister des Atlantischen Bündnisses hier keine weiterführenden Aussagen gemacht werden.”

Antwort aus: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 16/568)
Wie sieht das Entscheidungsverfahren im Bündnis und innerhalb der Bundesregierung über eine Beteiligung deutscher Streitkräfte am Nuklearwaffeneinsatz aus, und wo ist dieses Verfahren geregelt?
“Die NATO sieht im Rahmen der Krisenreaktionsmaßnahmen für eine mögliche Krise mit nuklearer Dimension umfangreiche Konsultations- und Planungsverfahren vor. In diese Verfahren ist die Bundesregierung eingebunden.”

Antwort aus: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/9834)
Sieht das Entscheidungsverfahren eine vorherige konstitutive Zustimmung des Parlaments zum Nuklearwaffeneinsatz vor?
“Die NATO sieht im Rahmen der Krisenreaktionsmaßnahmen für eine mögliche Krise mit nuklearer Dimension umfangreiche Konsultations- und Planungsverfahren vor. In diese Verfahren ist die Bundesregierung eingebunden.”

Antwort aus: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/9834)
Wieso ist eigentlich fast alles geheim, was mit Nuklearen Planungen der NATO zusammenhängt?
Die Planungen unterliegen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses. Diese Geheimhaltungsregeln entsprechen nahezu den Regeln, die sich das Bündnis im Kalten Krieg auferlegt hat. Für detailliertere Informationen soll hier nochmals die Bundesregierung zu Wort kommen:

“Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung in Kontinuität all ihrer Vorgänger gebunden ist. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme, wie auch zu der Ausbildung, der Übung und den Absicherungsmaßnahmen keine Angaben gemacht werden. Aussagen und Mutmaßungen hierzu können zudem weder bestätigt noch dementiert werden.
Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen auch die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in Zukunft aus Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben.”

Antwort aus: Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/9353)